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„Münsteraner Erklärung“ von 2015

Die Ereignisse in vielen deutschen Bistümern gaben und geben den Kunstreferent*innen und Konservator*innen Anlass zur Sorge. Durch die Zusammenlegung von Kirchengemeinden sowie Um- und Weiternutzungen von Standorten bis hin zu Profanierung und Abriss von Kirchen sind in den letzten Jahren viele neue, meist problematische Aufgabenfelder hinzugekommen. Die Mitglieder des Arbeitskreises für die Inventarisation und Pflege des Kirchlichen Kunstgutes als Vertretung dieser Berufsgruppe haben deshalb 2013 eine Erklärung formuliert und sie nach dem Tagungsort Münster benannt.Das Vorhaben wurde unterstützt vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Die „Münsteraner Erklärung“ richtet sich zuerst an die Generalvikare der deutschen (Erz-)Bistümer und wurde diesen durch die Sprecherin am 14.Oktober 2015in Würzburg persönlich übergeben. In der Folge hat sich die personelle Situation in einigen Bistümern verbessert, insgesamt bleibt die personelle und finanzielle Ausstattung in diesem Arbeitsgebiet aber angespannt bis prekär. Auch ist die Einbindung in die diözesanen Strukturen bisweilen unbefriedigend.
Nach Rücksprache mit den Mitgliedern bei der Jahresversammlung im November 2021 (zufällig erneut) in Münster haben sich die Sprecher*innen entschlossen, die Erklärung im Wortlaut auf der Homepage des Arbeitskreises öffentlich zu machen. Hier finden Sie die „Münsteraner Erklärung“.

Die Sprecher*innen des Arbeitskreises für Inventarisation und Pflege des Kirchlichen Kunstgutes in den deutschen (Erz-)Bistümern, März 2022